Urteil: Vermieter dürfen bereits nach drei Jahren Eigenbedarf anmelden
Mai 23rd, 2013Vermieter können bereits nach wenigen Jahren Eigenbedarf auf ihre Immobilie anmelden – wenn der Eigenbedarf zuvor weder geplant noch absehbar war. Das geht aus einem Urteil des BGH hervor. Die Richter hatten entschieden, dass es sich nur um eine rechtsmissbräuchliche Praktik handelt, wenn Vermieter bereits bei Abschluss eines Mietvertrages planen, ihre Immobilie in naher Zukunft selbst zu benutzten (AZ.: VIII ZR 233/12). Das Urteil stärkt damit die Rechte von Vermietern, da die Rechtssprechung des BGH zuvor eine Dauer von mindestens fünf Jahren Mietdauer vorgesehen hatte (BGH VIII ZR 62/08). Read the rest of this entry »